Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen der Psychotherapie:

In einem Erstgespräch (auch psychotherapeutische Sprechstunde genannt) wird von meiner Seite zunächst abgeklärt, ob die ambulante Psychotherapie für den Patienten die richtige Therapieform ist oder ob Eltern beispielsweise eher eine Erziehungsberatung benötigen. Um dies entscheiden zu können, soll eine diagnostische Einordnung sowie eine erste Problemanalyse stattfinden. Ist eine Psychotherapie sinnvoll, erhalten die Patienten im zweiten Schritt bis zu 5 Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) von jeweils 50 Minuten, in denen sie Möglichkeit haben, einen Eindruck zu gewinnen und sich zu entscheiden, ob die Therapie durchgeführt werden soll oder nicht. Als Therapeutin habe ich in den Probesitzungen die Aufgabe, mir einen Überblick zu verschaffen und die Probleme des Patienten vor dem Hintergrund der individuellen Lebensgeschichte zu verstehen sowie alle notwendigen Formalitäten für eine Beantragung bei der Krankenkasse vorzubereiten. Die Kosten des Erstgesprächs und der Probesitzungen werden grundsätzlich, auch ohne vorherige Beantragung, von der Krankenkasse übernommen. Ein Antrag auf Psychotherapie wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den allermeisten Fällen von der Krankenkasse genehmigt – dies sind im Regelfall 24 Sitzungen à 50 Minuten. Sind Sie privat- oder beihilfeversichert, informieren Sie sich am besten bei Ihrem Kostenträger vorab, wie viele Therapiesitzungen übernommen werden.

Eine Psychotherapie dauert durchschnittlich zwischen 6 und 12 Monaten. Sollten wir gemeinsam feststellen, dass die gesteckten Therapieziele erreicht sind, ist eine vorzeitige Beendigung jederzeit möglich. Selbstverständlich steht es den Patienten prinzipiell zu jeder Zeit frei, die Therapie auf eigene Entscheidung hin zu beenden.

Generell ist es gegen Ende einer Therapie angezeigt, die ursprünglich wöchentlichen Termine auf längere Zeiträume auszudehnen. Dies erleichtert die Beendigung der Therapie und hilft bei der eigenständigen Umsetzung des Erlernten.

Begleitende Bezugspersonengespräche gehören bei Kindern fest zum therapeutischen Programm – diese können zusätzlich im Verhältnis von 4 zu 1 stattfinden. Bei Jugendlichen wird der Bedarf der Bezugspersonenstunden individuell entschieden.